Ambulante Wohnungsnotfallhilfe im Landkreis Ammerland

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
gem. § 67 SGB XII i.V.m. § 6 Nds. AG / SGB XII

Hilfeangebote:
Beratung und persönliche Unterstützung, Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes, Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags.

  • Erstberatung
  • Vermittlung in Übergangswohnungen und in eigene Wohnungen
  • persönliche Betreuung
  • Beratung in persönlichen Konfliktsituationen
  • Unterstützung in rechtlichen und sozialhilferechtlichen Angelegenheiten
  • (Wieder-) Beschaffung von Papieren
  • Unterstützung im Umgang mit Geld und Schulden
  • Vermittlung an andere Beratungseinrichtungen
  • Hilfe bei der Arbeitssuche
  • Freizeitangebote
  • während der Sprechstunde Gewalt - und Drogenfreien Aufenthaltsraum

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